Die folgenden Angaben beziehen sich auf das Förderinstrument „Qualifizierungsscheck“ der Initiative ProAbschluss, für das seit dem 31.12.21 keine neue Antragstellung mehr möglich ist.

Sie möchten einen bereits ausgestellten Qualifizierungsscheck abrechnen? Bitte beachten Sie auch das „Merkblatt für Beschäftigte“ und die Formulare unter Downloads.

Fristen für die Abwicklung und Abrechnung

Zum Ende der aktuellen ESF-Förderperiode müssen festgelegte Fristen beachtet und eingehalten werden, damit ausgestellte Qualifizierungsschecks mit Weiterbildung Hessen e.V. abgerechnet werden können. Es ist wichtig, dass sowohl Bildungsanbieter als auch Beschäftigte und Arbeitgeber diese Fristen bei ihren Planungen berücksichtigen, beispielsweise bei der Konzeption von Nachqualifizierungsmaßnahmen.

Fristen für die Abwicklung der Qualifizierungsscheck-Förderung

  • Qualifizierungsschecks wurden nur bis zum 31.12.2021 ausgestellt.
  • Die geförderten Maßnahmen bzw. Maßnahmen-Module oder Externenprüfungen müssen zwingend bis zum 30.06.2022 abgeschlossen sein. Es gibt keine Förderung durch den Qualifizierungsscheck über diese Frist hinaus. Weiterbildungen oder Externenprüfungen, die nach dieser Frist abgeschlossen werden, sind von der Förderung durch ProAbschluss ausgeschlossen.

Fristen für die Abrechnung von Qualifizierungsschecks für Bildungsanbieter und Selbstzahler bei Externenprüfungen

  • Maßnahmen oder Externenprüfungen, die vor dem 31.05.2022 enden, müssen bis zum 30.06.2022 zur Abrechnung bei Weiterbildung Hessen e.V. eingereicht werden.
  • Maßnahmen, die erst im Juni 2022 enden, können bis zum 31.08.2022 mit Weiterbildung Hessen e.V. abgerechnet werden.

Tipp: Aufwendungen für die Weiterbildung steuerlich geltend machen

Ihre Aufwendungen für die Weiterbildung über ProAbschluss sind vollständig als Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung absetzbar

50 Prozent der Teilnahme und/oder Prüfungsgebühren bis maximal 4.000,- Euro pro Qualifizierungsscheck werden im Rahmen Ihrer Nachqualifizierung über ProAbschluss durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Hessen übernommen. Aber auch von Ihrem Eigenanteil sowie den weiteren Kosten der Weiterbildung können Sie einen Teil wieder zurückerhalten – und zwar im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung. In voller Höhe als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind:

  • Kurs- und Prüfungsgebühren im Rahmen von ProAbschluss
  • Reisekosten zum Fortbildungsort oder zu einer Lern- und Arbeitsgemeinschaft
  • Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen
  • Arbeitsmittel wie Fachbücher und Schreibmaterial

Die vollständige Absetzbarkeit als Werbungskosten gilt auch dann, wenn es sich bei der Nachqualifizierung über ProAbschluss um ihre Erstausbildung handelt. Voraussetzung für die Anerkennung ist dann, dass Sie sich in einem Dienstverhältnis befinden.